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Arbeitsrecht.
Von der ersten Frist bis zur letzten Instanz.

Ich berate im gesamten individuellen und kollektiven Arbeitsrecht – strategisch, mit klarem Blick auf die wirtschaftliche Seite und auf das, was nach dem Konflikt kommt.

Ersteinschätzung kostenfrei. Vier Angaben genügen – den ausführlichen Fragebogen bekommen Sie per E-Mail. 030 890 696 790 · WhatsApp

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Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Näheres in der Datenschutzerklärung. Schildern Sie hier bitte noch keine Einzelheiten; dafür ist der Fragebogen da, den Sie im Anschluss per E-Mail erhalten.

Arbeitsrechtliche Fragen entscheiden sich selten allein am Gesetz.

Sie entscheiden sich an Fristen, an Formulierungen, an der Verhandlungsführung – und an der Frage, welches Ergebnis Sie in einem Jahr noch für richtig halten. Genau dort setze ich an: nicht bei der Rechtsbelehrung, sondern bei der Entscheidung, die Sie treffen müssen.

Ich vertrete Unternehmen und Führungskräfte, in eigenen Mandaten auch Beschäftigte, und ich berate Betriebsräte. Wo Interessen kollidieren, wird das vorab geklärt – Sie wissen immer, für wen ich in einer Sache arbeite.

1997als Rechtsanwalt zugelassen
2002Fachanwalt für Arbeitsrecht
10.000+erfolgreich abgeschlossene Fälle
Referentfür Arbeitsrechts- und Betriebsratsseminare

Die Drei-Wochen-Frist läuft ab Zugang der Kündigung. Nicht ab dem Datum auf dem Brief.

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Für wen ich arbeite

Vier Einstiege – je nachdem, auf welcher Seite Sie stehen.

Schwerpunkte

Womit ich befasst bin

Kündigung und Trennung

Ordentliche, außerordentliche und betriebsbedingte Kündigungen von der Sozialauswahl bis zur Zustellung, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten.

Verträge und Vergütung

Arbeits- und Dienstverträge, Befristungen, Bonus- und Zielvereinbarungen, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Dienstwagen- und Home-Office-Regelungen; Prüfung bestehender Muster auf die aktuelle Rechtsprechung.

Betriebsverfassung und Betriebsrat

Beteiligungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan, Einigungsstelle. Ich verhandle mit dem Betriebsrat – und weiß aus der Seminararbeit, wie die andere Seite denkt.

Restrukturierung und Betriebsübergang

Personalabbau, Standortverlagerung, Umwandlung, Betriebsübergang nach § 613a BGB, Massenentlassungsanzeige – Planung, Kommunikation und Umsetzung in einem Zug.

Laufende Beratung

Hinweisgeberschutz, Arbeitszeit, Entgelttransparenz, Abmahnungen, Zeugnisse, Krankheit und Wiedereingliederung – die Fragen, die im Personalalltag jede Woche entstehen.

Aktuelles zum Arbeitsrecht

Sprechen wir über Ihre Situation.

Am schnellsten telefonisch:
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info@juergens.legal

Wie wir zusammenarbeiten

Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenfrei: Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage sehe und was ich tun würde. Dann entscheiden Sie. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen – ich melde mich in der Regel am selben Werktag.