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Kündigung, Abmahnung,
Aufhebungsvertrag: Was jetzt zählt.
Drei Wochen. So lange haben Sie nach Zugang einer Kündigung Zeit, Klage zu erheben. Danach ist die Kündigung wirksam – auch wenn sie es eigentlich nicht war.
Ersteinschätzung kostenfrei. Vier Angaben genügen – den ausführlichen Fragebogen bekommen Sie per E-Mail. 030 890 696 790 · WhatsApp
Anliegen schildern →Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Näheres in der Datenschutzerklärung. Schildern Sie hier bitte noch keine Einzelheiten; dafür ist der Fragebogen da, den Sie im Anschluss per E-Mail erhalten.
Zuerst brauchen Sie eine ehrliche Einschätzung.
Was ist die Kündigung wert, was ist realistisch, was kostet der Weg? Diese Ersteinschätzung bekommen Sie von mir am Telefon – kostenfrei und unverbindlich. Danach entscheiden Sie, ob Sie etwas unternehmen.
Rufen Sie früh an, nicht spät. Die Frist des § 4 KSchG läuft ab Zugang der Kündigung, nicht ab dem Tag, an dem Sie sich entschieden haben.
Aufgepasst
Typische Fehler, die ich verhindere
- Die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG verstreicht.
- Ein Aufhebungsvertrag wird unterschrieben, ohne die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu kennen.
- Über die Abfindung wird verhandelt, ohne die Erfolgsaussichten zu kennen.
- Eine unwirksame Abmahnung bleibt in der Personalakte.
Leistungen
Womit ich Ihnen helfe
Kündigung und Kündigungsschutzklage
Prüfung der Kündigung, fristgerechte Klage vor dem Arbeitsgericht, Verhandlung über Abfindung, Freistellung und Beendigungszeitpunkt.
Abmahnung und Aufhebungsvertrag
Prüfung, Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte; Bewertung von Aufhebungsangeboten einschließlich der Folgen für das Arbeitslosengeld.
Zeugnis und Vergütung
Zeugnisberichtigung, ausstehende Vergütung, Überstunden, Urlaubsabgeltung, Provisionen und Boni.
Betriebsrente und Versicherung
Was beim Ausscheiden aus Ihrer Betriebsrente wird und ob Ihre Versicherungen greifen – beides prüfe ich aus einer Hand.
Kosten
Was das kostet
Viele Rechtsschutzversicherungen decken Arbeitsrecht ab. Ich prüfe das für Sie und übernehme die Deckungsanfrage.
- Mit Rechtsschutzversicherung: Ich stelle die Deckungsanfrage, in der Regel trägt der Versicherer die gesetzlichen Gebühren.
- Ohne Versicherung: Wir besprechen die Kosten vor dem ersten Schritt, nicht danach. Näheres unter Honorar.
- In gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert (RVG).
Sprechen wir über Ihre Situation.
Am schnellsten telefonisch:
030 890 696 790
WhatsApp 0172 901 22 69
info@juergens.legal
Wie wir zusammenarbeiten
Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenfrei: Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage sehe und was ich tun würde. Dann entscheiden Sie. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen – ich melde mich in der Regel am selben Werktag.