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Seminare für Betriebsräte,
Personalabteilungen und Geschäftsführung.

Arbeitsrecht so erklärt, dass es am Montag im Betrieb anwendbar ist – seit vielen Jahren als Referent für Seminaranbieter und inhouse in Unternehmen.

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Betriebsräte haben nach § 37 Abs. 6 BetrVG Anspruch auf erforderliche Schulung.

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Meine Seminare

Arbeitsrecht 1

Grundlagen für Betriebsräte: Arbeitsvertrag, Weisungsrecht, Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt, Abmahnung und Kündigung – mit den Beteiligungsrechten des Betriebsrats an jeder Stelle. Erforderliche Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG.

Arbeitsrecht 2

Vertiefung: Kündigungsschutz im Detail, Befristung, Teilzeit, Betriebsübergang, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehinderung sowie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Betriebsverfassungsrecht 1

Das Handwerkszeug des Gremiums: Aufgaben und Rechte des Betriebsrats, Sitzungen und Beschlüsse, Freistellung und Kosten (§§ 37, 40 BetrVG), Informations- und Beratungsrechte, Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG).

Betriebsverfassungsrecht 2

Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten: Einstellung, Versetzung, Kündigung (§§ 99, 102 BetrVG), Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan, Einigungsstelle, Betriebsvereinbarungen durchsetzen.

KI für Betriebsräte

Künstliche Intelligenz im Betrieb: Was das Gremium wissen muss, welche Mitbestimmungsrechte greifen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6, §§ 90, 95 BetrVG), KI-Verordnung und Datenschutz, Gestaltung einer KI-Betriebsvereinbarung.

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Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenfrei: Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage sehe und was ich tun würde. Dann entscheiden Sie. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen – ich melde mich in der Regel am selben Werktag.