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Betriebliche Altersversorgung:
rechtssicher gestalten, Haftung vermeiden.

Die bAV ist kein Versicherungsprodukt, sondern ein arbeitsrechtliches Versprechen mit versicherungsrechtlicher Ausführung. Genau an dieser Schnittstelle arbeite ich.

Ersteinschätzung kostenfrei. Vier Angaben genügen – den ausführlichen Fragebogen bekommen Sie per E-Mail. 030 890 696 790 · WhatsApp

Anliegen schildern

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Näheres in der Datenschutzerklärung. Schildern Sie hier bitte noch keine Einzelheiten; dafür ist der Fragebogen da, den Sie im Anschluss per E-Mail erhalten.

Zwei Rechtsgebiete, ein Thema – und die meisten Fehler entstehen dazwischen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Versicherungsrecht berate ich unabhängig von Anbietern, Produkten und Provisionen. Ich verkaufe nichts, ich prüfe.

Meine Mandanten sind Arbeitgeber, Geschäftsführung und Personalabteilungen – vom Mittelstand ohne Rechtsabteilung bis zum Konzern mit historisch gewachsenen Versorgungswerken.

2011Experte für betriebliche Altersversorgung
Zwei TitelArbeits- und Versicherungsrecht
Unabhängigkeine Produkte, keine Provisionen

Betriebliche Altersversorgung ist kein Produkt, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Fehler in Gestaltung oder Prüfung werden für Unternehmen teuer – oft erst Jahre später.

Dr. Sven Jürgens

Versorgungszusagen überdauern Vorstände, Eigentümer und Rechtsformen.

Zusage prüfen lassen

Leistungen

Womit ich befasst bin

Versorgungsordnungen gestalten und prüfen

Neu- und Überarbeitung, Abstimmung mit Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, Gleichbehandlung, Transparenz, Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung.

Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG

Prüfung der Anpassungspflicht alle drei Jahre, Dokumentation der wirtschaftlichen Lage, rechtssichere Durchführung oder begründete Ablehnung, Vertretung im Streit mit Betriebsrentnern.

Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Abgrenzung BetrAVG und Nicht-BetrAVG, Vertragsgestaltung, steuer- und haftungsrechtliche Risiken, Umstrukturierung.

Auslagerung und Übertragung

Prüfung der Optionen, Übertragung auf Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Versicherer, Vertragsprüfung, Haftungsbegrenzung.

Audit bestehender Versorgungswerke

Juristische Bestandsaufnahme, Risiko- und Haftungsanalyse, Handlungsempfehlungen – auch vor Unternehmensverkauf oder Nachfolge.

Pensionskassen und Sanierung

Leistungskürzungen, Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, Abfindung nach § 3 Abs. 7 BetrAVG, Maßnahmen der BaFin.

Auch für Betriebsrentner.

Anpassung ausgeblieben, Rente gekürzt, Arbeitgeber insolvent? Ich vertrete auch Versorgungsempfänger – in Einzelmandaten und in Gruppen mit gleichgelagerten Ansprüchen.

Gerade bei der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG lohnt sich der Zusammenschluss: Die Rechtsfragen sind für alle Betroffenen dieselben, die Kosten verteilen sich.

Sprechen wir über Ihre Situation.

Am schnellsten telefonisch:
030 890 696 790
WhatsApp 0172 901 22 69
info@juergens.legal

Wie wir zusammenarbeiten

Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenfrei: Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage sehe und was ich tun würde. Dann entscheiden Sie. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen – ich melde mich in der Regel am selben Werktag.