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Mediation
im Arbeitsrecht.

Manche Konflikte gehören nicht vor Gericht – weil beide Seiten danach weiter zusammenarbeiten müssen.

Ersteinschätzung kostenfrei. Vier Angaben genügen – den ausführlichen Fragebogen bekommen Sie per E-Mail. 030 890 696 790 · WhatsApp

Anliegen schildern

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Näheres in der Datenschutzerklärung. Schildern Sie hier bitte noch keine Einzelheiten; dafür ist der Fragebogen da, den Sie im Anschluss per E-Mail erhalten.

Als Mediator bin ich allparteilich.

Ich berate in dem Verfahren keine Seite und vertrete danach keine der Parteien in derselben Sache. Das ist die Bedingung dafür, dass beide Seiten offen sprechen können.

Meine arbeitsrechtliche Erfahrung sorgt dafür, dass die Lösung, die Sie miteinander finden, auch rechtlich trägt – eine Abschlussvereinbarung, die später vor dem Arbeitsgericht scheitert, hätte niemandem geholfen.

2013Mediator
2 bis 4Sitzungen in der Regel
SchriftlichAbschlussvereinbarung am Ende

Nicht jeder Konflikt gehört vor Gericht. Manche gehören an einen Tisch.

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Wofür sich das Verfahren eignet

Ablauf: Vorgespräch, Mediationsvereinbarung, in der Regel zwei bis vier Sitzungen, schriftliche Abschlussvereinbarung. Die Kosten teilen sich die Parteien üblicherweise; die Höhe steht vor der ersten Sitzung fest.

Sprechen wir über Ihre Situation.

Am schnellsten telefonisch:
030 890 696 790
WhatsApp 0172 901 22 69
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Wie wir zusammenarbeiten

Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenfrei: Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage sehe und was ich tun würde. Dann entscheiden Sie. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen – ich melde mich in der Regel am selben Werktag.