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Honorar und
Zusammenarbeit.

Sie sollen vor dem ersten Schritt wissen, was er kostet. Deshalb sprechen wir über das Honorar, bevor ich tätig werde – nicht danach.

Ersteinschätzung kostenfrei. Vier Angaben genügen – den ausführlichen Fragebogen bekommen Sie per E-Mail. 030 890 696 790 · WhatsApp

Anliegen schildern

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Näheres in der Datenschutzerklärung. Schildern Sie hier bitte noch keine Einzelheiten; dafür ist der Fragebogen da, den Sie im Anschluss per E-Mail erhalten.

Modelle

Vier Wege der Abrechnung

Zeithonorar

Abrechnung nach Aufwand in Zeiteinheiten, mit transparenter Leistungsaufstellung. Üblich in der laufenden Beratung von Unternehmen und bei Gestaltungsaufträgen.

Pauschalhonorar

Fester Preis für klar abgrenzbare Aufträge – etwa die Prüfung einer Versorgungsordnung, ein Vertragsmuster oder ein Inhouse-Seminar.

Gesetzliche Vergütung (RVG)

In gerichtlichen Verfahren gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert. Für Beschäftigte mit Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel der Versicherer diese Gebühren.

Beratung auf Abruf

Für Unternehmen ohne Rechtsabteilung: monatliches Kontingent mit fester Erreichbarkeit, abgerechnet als Pauschale.

Wer sonst noch zahlt

Rechtsschutz und Betriebsrat

Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO: Richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, weise ich vor Übernahme des Auftrags darauf hin. Das gilt insbesondere für gerichtliche Verfahren.

Sprechen wir über Ihre Situation.

Am schnellsten telefonisch:
030 890 696 790
WhatsApp 0172 901 22 69
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Wie wir zusammenarbeiten

Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenfrei: Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage sehe und was ich tun würde. Dann entscheiden Sie. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen – ich melde mich in der Regel am selben Werktag.