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Versicherungsrecht.
Wenn der Versicherer nicht zahlt.

Ablehnung, Kürzung, Rücktritt, Kündigung – ich prüfe, ob die Entscheidung Ihres Versicherers hält, und setze Ihren Anspruch durch.

Ersteinschätzung kostenfrei. Vier Angaben genügen – den ausführlichen Fragebogen bekommen Sie per E-Mail. 030 890 696 790 · WhatsApp

Anliegen schildern

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Näheres in der Datenschutzerklärung. Schildern Sie hier bitte noch keine Einzelheiten; dafür ist der Fragebogen da, den Sie im Anschluss per E-Mail erhalten.

Versicherer entscheiden nach Bedingungen, die kaum jemand vor dem Schadensfall liest.

Obliegenheiten, Ausschlüsse, Fristen: Wer sie erst nach der Ablehnung zur Kenntnis nimmt, verhandelt aus der schwächeren Position. Ich kenne die Bedingungswerke, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Arbeitsweise der Leistungsabteilungen.

Das erlaubt eine realistische Einschätzung, bevor Sie Geld in ein Verfahren stecken – und es erlaubt mir zu sagen, wenn ein Widerspruch aussichtslos ist.

2009Fachanwalt für Versicherungsrecht
Beide SeitenUnternehmen und Versicherungsnehmer
Vorabrealistische Einschätzung statt Prozessrisiko

Eine Ablehnung des Versicherers ist eine Rechtsauffassung – keine Entscheidung.

Fall prüfen lassen

Für Privatpersonen

Fünf Bereiche, in denen ich Sie vertrete

Schicken Sie mir das Ablehnungsschreiben und die Police.

Mehr brauche ich für den ersten Blick nicht. Aus dem Ablehnungsschreiben ergibt sich, auf welche Klausel der Versicherer sich stützt; aus der Police, ob sie überhaupt einschlägig ist. Das ist in vielen Fällen schon die halbe Prüfung.

Ich sage Ihnen dann, ob sich der Widerspruch lohnt – und wenn nicht, sage ich auch das. Ein Verfahren, das nicht zu gewinnen ist, kostet Sie Geld und mich Zeit.

Sprechen wir über Ihre Situation.

Am schnellsten telefonisch:
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Wie wir zusammenarbeiten

Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenfrei: Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage sehe und was ich tun würde. Dann entscheiden Sie. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen – ich melde mich in der Regel am selben Werktag.