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Private Unfallversicherung:
Invalidität durchsetzen.

Fristen, Gliedertaxe, Mitwirkung von Vorerkrankungen – hier entscheiden Details über fünfstellige Beträge.

Ersteinschätzung kostenfrei. Vier Angaben genügen – den ausführlichen Fragebogen bekommen Sie per E-Mail. 030 890 696 790 · WhatsApp

Anliegen schildern

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Näheres in der Datenschutzerklärung. Schildern Sie hier bitte noch keine Einzelheiten; dafür ist der Fragebogen da, den Sie im Anschluss per E-Mail erhalten.

Zwölf und fünfzehn Monate – zwei Fristen, an denen Ansprüche scheitern.

Die Invalidität muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von fünfzehn Monaten ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein. Wer das versäumt, verliert den Anspruch – unabhängig davon, wie schwer die Folgen sind.

Ich sichere die Fristen, prüfe die Bemessung des Invaliditätsgrads nach der Gliedertaxe, wehre unberechtigte Abzüge wegen Vorerkrankungen ab und vertrete Sie im Neubemessungsverfahren.

12 MonateEintritt der Invalidität
15 Monateärztliche Feststellung und Geltendmachung
3 JahreFrist für die Neubemessung

Leistungen

Worum gestritten wird

Sprechen wir über Ihre Situation.

Am schnellsten telefonisch:
030 890 696 790
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Wie wir zusammenarbeiten

Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenfrei: Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage sehe und was ich tun würde. Dann entscheiden Sie. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen – ich melde mich in der Regel am selben Werktag.