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Versicherungsrecht
für Unternehmen.
Im Schadensfall entscheidet nicht die Police, sondern was Sie in den ersten Wochen tun. Ich begleite Sie von der Meldung bis zur Deckungszusage.
Ersteinschätzung kostenfrei. Vier Angaben genügen – den ausführlichen Fragebogen bekommen Sie per E-Mail. 030 890 696 790 · WhatsApp
Anliegen schildern →Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Näheres in der Datenschutzerklärung. Schildern Sie hier bitte noch keine Einzelheiten; dafür ist der Fragebogen da, den Sie im Anschluss per E-Mail erhalten.
Deckungsfragen sind Zeitfragen.
Anspruchserhebungsprinzip, Meldefristen, Obliegenheiten nach dem Schadensfall: In der Unternehmensversicherung entscheidet oft der Ablauf der ersten Wochen darüber, ob am Ende gezahlt wird.
Ich prüfe die Deckung, führe die Korrespondenz mit dem Versicherer und vertrete Sie im Deckungsprozess – und weil ich zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht bin, ist bei Ansprüchen gegen Geschäftsführung und Vorstand beides in einer Hand.
Leistungen
Die Sparten, um die es meistens geht
- D&O-Versicherung: Deckung bei Ansprüchen gegen Geschäftsführer und Vorstände, Innenhaftung, Anspruchserhebungsprinzip
- Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht
- Cyber-Versicherung: Deckung nach einem Angriff, Obliegenheiten, Betriebsunterbrechung
- Sach-, Gebäude- und Betriebsunterbrechungsversicherung
- Deckungsfragen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung
Sprechen wir über Ihre Situation.
Am schnellsten telefonisch:
030 890 696 790
WhatsApp 0172 901 22 69
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Wie wir zusammenarbeiten
Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenfrei: Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage sehe und was ich tun würde. Dann entscheiden Sie. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen – ich melde mich in der Regel am selben Werktag.