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Rechtsschutzversicherung:
Deckung durchsetzen.
Eine abgelehnte Deckungszusage ist kein Urteil. Oft ist sie schlicht falsch – und der Weg dagegen ist kurz.
Ersteinschätzung kostenfrei. Vier Angaben genügen – den ausführlichen Fragebogen bekommen Sie per E-Mail. 030 890 696 790 · WhatsApp
Anliegen schildern →Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Näheres in der Datenschutzerklärung. Schildern Sie hier bitte noch keine Einzelheiten; dafür ist der Fragebogen da, den Sie im Anschluss per E-Mail erhalten.
Vier Gründe, mit denen Versicherer ablehnen.
Angebliche Vorvertraglichkeit, mangelnde Erfolgsaussicht, Mutwilligkeit oder ein Ausschluss – das sind die üblichen Begründungen. Jede davon lässt sich überprüfen, und keine ist endgültig.
Ich prüfe die Ablehnung, führe den Stichentscheid oder das Schiedsgutachterverfahren nach den ARB und klage die Deckung ein, wenn es nötig ist. Für meine arbeits- und versicherungsrechtlichen Mandate übernehme ich die Deckungsanfrage ohnehin selbst.
Leistungen
Womit ich Sie unterstütze
- Deckungsanfrage und Deckungszusage
- Ablehnung wegen Vorvertraglichkeit oder fehlender Erfolgsaussicht
- Stichentscheid und Schiedsgutachten nach den ARB
- Ausschlüsse, Wartezeiten, Selbstbeteiligung
- Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer
Sprechen wir über Ihre Situation.
Am schnellsten telefonisch:
030 890 696 790
WhatsApp 0172 901 22 69
info@juergens.legal
Wie wir zusammenarbeiten
Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenfrei: Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage sehe und was ich tun würde. Dann entscheiden Sie. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen – ich melde mich in der Regel am selben Werktag.