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Betriebsrat: Beratung,
Einigungsstelle, Schulung.

Ein Betriebsrat hat Rechte – und die Kosten der Beratung trägt nach § 40 BetrVG der Arbeitgeber, wenn die Beauftragung erforderlich ist. Ich sage Ihnen vorher, ob sie es ist.

Ersteinschätzung kostenfrei. Vier Angaben genügen – den ausführlichen Fragebogen bekommen Sie per E-Mail. 030 890 696 790 · WhatsApp

Anliegen schildern

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Näheres in der Datenschutzerklärung. Schildern Sie hier bitte noch keine Einzelheiten; dafür ist der Fragebogen da, den Sie im Anschluss per E-Mail erhalten.

Ich kenne die Praxis in Gremien jeder Größe.

Ich berate Betriebsräte bei Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan, bei Betriebsvereinbarungen, in der Einigungsstelle und bei der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten.

Aus meiner Seminartätigkeit für das W.A.F. Institut kenne ich die Fragen, die im Gremienalltag wirklich anfallen – vom Beschluss über die Beauftragung bis zur Verhandlung mit der Geschäftsleitung.

Leistungen

Womit ich das Gremium unterstütze

Zur Interessenlage: Ich vertrete auch Arbeitgeber. Vor jeder Mandatsannahme wird geklärt, ob eine Interessenkollision besteht – Sie wissen immer, für wen ich in einer Sache tätig werde. Das verlangt § 43a Abs. 4 BRAO, und es ist für beide Seiten die bessere Grundlage.

Sprechen wir über Ihre Situation.

Am schnellsten telefonisch:
030 890 696 790
WhatsApp 0172 901 22 69
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Wie wir zusammenarbeiten

Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenfrei: Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen, wie ich die Lage sehe und was ich tun würde. Dann entscheiden Sie. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen – ich melde mich in der Regel am selben Werktag.