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Überstunden: Wer muss was beweisen?.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bedeutet nicht automatisch, dass jede dokumentierte Überstunde bezahlt werden muss.
Fundstelle: BAG, Urteil vom 04.05.2022 – 5 AZR 359/21; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2017 – 3 Sa 228/17.
Wer Vergütung verlangt, muss weiterhin darlegen, wann er über die vereinbarte Zeit hinaus gearbeitet hat und dass die Mehrarbeit vom Arbeitgeber veranlasst, angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurde. Das BAG hält damit an einer anspruchsbezogenen Darlegungslast fest. Für Arbeitnehmer ist das oft schwer, weil Anweisungen informell erfolgen und Arbeitsmengen nicht immer schriftlich dokumentiert werden. Arbeitgeber profitieren nicht unbegrenzt: Wer Überstunden kennt, zulässt und daraus Nutzen zieht, kann sich nicht stets auf fehlende Anordnung zurückziehen. Kritisch ist die Spannung zwischen objektiver Zeiterfassung und dem individuellen Vergütungsprozess. Eine gesetzliche Klarstellung wäre wünschenswert.
Dieser Beitrag gibt den Stand bei Abfassung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob die dargestellten Grundsätze auf Ihre Situation passen, lässt sich erst nach Kenntnis der Unterlagen sagen.