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Inflation hat einen festen Prüfungszeitraum.

Der Kaufkraftverlust und die reallohnbezogene Obergrenze begrenzen die Betriebsrentenanpassung.

Fundstelle: BAG, Urteil vom 19.06.2012 – 3 AZR 464/11.

Welcher Zeitraum zugrunde liegt, kann der Arbeitgeber jedoch nicht frei wählen. Der gesetzliche Prüfungsrhythmus gibt den Rahmen vor. Das verhindert, dass besonders günstige oder ungünstige Zeitabschnitte herausgegriffen werden. Für Betriebsrentner bedeutet das: Hohe Inflation führt nicht zwingend zu einer vollständigen Erhöhung, kann aber einen erheblichen Anpassungsbedarf begründen. Für Arbeitgeber bedeutet es: Die Entscheidung muss am richtigen Stichtag und mit nachvollziehbaren Daten getroffen werden. Der Ausgleich zwischen Versorgungsempfänger und Unternehmen bleibt ein Wertungsproblem; transparente Berechnungen sind deshalb zentral.

Dieser Beitrag gibt den Stand bei Abfassung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob die dargestellten Grundsätze auf Ihre Situation passen, lässt sich erst nach Kenntnis der Unterlagen sagen.

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