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Berufsunfähigkeit braucht einen konkreten Berufsalltag.
Wer Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt, muss seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf konkret beschreiben.
Fundstelle: BGH, Urteil vom 22.09.2004 – IV ZR 200/03; OLG Dresden, Urteil vom 31.03.2026 – 4 U 755/25; § 172 Abs. 2 VVG.
Dazu gehören typische Tätigkeiten, ihr zeitlicher Anteil, körperliche und geistige Anforderungen sowie Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Erst dieser Vergleich zeigt, ob die gesundheitliche Einschränkung die Berufsausübung voraussichtlich dauerhaft wesentlich beeinträchtigt. Versicherer dürfen daraus aber keine überzogenen Detailanforderungen machen. Ein Leistungsantrag muss verständlich und überprüfbar sein, nicht den gesamten Berufsweg minutiös rekonstruieren. Für Selbständige sind Organisation, Personal und eigene operative Tätigkeit besonders bedeutsam. Für Arbeitnehmer helfen Stellenbeschreibung, Kalender, E-Mails und Zeugenaussagen.
Dieser Beitrag gibt den Stand bei Abfassung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob die dargestellten Grundsätze auf Ihre Situation passen, lässt sich erst nach Kenntnis der Unterlagen sagen.