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Alte Urlaubstage und die Verjährung.
Auch Urlaubsansprüche können grundsätzlich verjähren.
Fundstelle: EuGH, Urteil vom 22.09.2022 – C-120/21; BAG, Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 266/20.
Die dreijährige Frist beginnt nach der neueren Rechtsprechung aber nicht automatisch mit dem Jahresende. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber seine Hinweis- und Aufforderungspflichten erfüllt hat. Ohne einen ordnungsgemäßen Hinweis läuft die Frist für den gesetzlichen Mindesturlaub nicht an. Das kann dazu führen, dass sich über Jahre erhebliche Urlaubsansprüche ansammeln. Arbeitnehmer erhalten dadurch einen wirksamen Schutz gegen bloßes Schweigen des Arbeitgebers. Arbeitgeber können sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn sie die erforderliche Information unterlassen haben. Kritisch ist, dass ältere Personalakten und Zeiterfassungssysteme oft keine belastbaren Nachweise enthalten. Deshalb entstehen Risiken gerade bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn offene Tage abzugelten sind. Die Entscheidung verlangt keine lückenlose Rechtsberatung, wohl aber eine verständliche und konkrete Kommunikation.
Dieser Beitrag gibt den Stand bei Abfassung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob die dargestellten Grundsätze auf Ihre Situation passen, lässt sich erst nach Kenntnis der Unterlagen sagen.