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Mandat online erteilen.

Vollmacht, Auftrag und alle Hinweise in einem Schritt: Angaben machen, Unterlagen lesen, auf dem Bildschirm unterschreiben. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung mit Ihren Unterlagen als PDF.

So funktioniert es.

  1. Angaben machen. Ihre Kontaktdaten, worum es geht und wer die Gegenseite ist – damit ich Interessenkollisionen ausschließen kann.
  2. Unterlagen lesen und unterschreiben. Vollmacht, Auftrag, Wertgebührenhinweis, Mandatsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweise. Die Unterschrift leisten Sie mit Finger oder Maus.
  3. Eingangsbestätigung erhalten. Sie bekommen sofort eine E-Mail mit den unterschriebenen Unterlagen als PDF. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn ich das Mandat nach Prüfung per E-Mail annehme – in der Regel am selben Werktag.

Lieber auf Papier? Auftragsunterlagen als PDF herunterladen (12 Seiten), ausfüllen, unterschreiben und an info@juergens.legal senden oder per Post schicken.

Online-Mandat

Ihre Auftragsunterlagen

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Nichts wird auf dem Server gespeichert: Ihre Angaben gehen ausschließlich per E-Mail an mich und – als Bestätigung – an Sie.

1 Ihre Angaben
2 Ihre Angelegenheit

Haben Sie ein Schreiben mit einer Frist erhalten (Kündigung, Bescheid, Ablehnung)?

3 Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung?

4 Erreichbarkeit

Auf welchen Wegen darf ich Sie erreichen und Ihnen Informationen senden?

5 Unterlagen lesen und bestätigen

Klappen Sie jedes Dokument auf und lesen Sie es. Die Texte stehen genauso im PDF, das Sie nach dem Absenden erhalten.

1 Vollmachtlesen

In der Angelegenheit [Bezeichnung der Angelegenheit] – Mandant: [Ihr Name], Gegner: [Gegner] – wird hiermit durch [Ihr Name] Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven Jürgens, Christoph-Kolumbus-Str. 16, 14089 Berlin,

Vollmacht erteilt

  1. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;
  2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;
  3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 Abs. 2 StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 Abs. 1, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145a Abs. 2 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;
  4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren auch bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);
  5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) im Zusammenhang mit der oben genannten Angelegenheit.

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

2 Auftraglesen

In der Angelegenheit [Bezeichnung der Angelegenheit] – Mandant: [Ihr Name], Gegner: [Gegner] – wird hiermit durch [Ihr Name] Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven Jürgens, Christoph-Kolumbus-Str. 16, 14089 Berlin,

Auftrag erteilt.

Der Auftrag gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Er umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, den Auftrag ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Unterbeauftragung), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

Der Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn Rechtsanwalt Dr. Jürgens die Annahme des Mandats ausdrücklich bestätigt (§ 1 Nr. 5 der Allgemeinen Mandats- und Honorarbedingungen). Bis dahin ist dieser Auftrag ein Angebot des Mandanten.

3 Wertgebührenhinweislesen

In der Angelegenheit [Bezeichnung der Angelegenheit] – Mandant: [Ihr Name], Gegner: [Gegner] – wird hiermit durch [Ihr Name] Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven Jürgens, Christoph-Kolumbus-Str. 16, 14089 Berlin,

der gesetzliche Wertgebührenhinweis erteilt.

Ich bin darüber unterrichtet worden, dass sich die Berechnung der Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem Gegenstandswert richten wird (Belehrung nach § 49b Abs. 5 BRAO).

Soweit keine Honorarvereinbarung getroffen wird, gilt als Abrechnungsgrundlage das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Bei Rahmengebühren bin ich damit einverstanden, dass mindestens die Mittelgebühr angesetzt wird.

4 Allgemeine Mandats- und Honorarbedingungenlesen

§ 1 Mandatierung, Einbeziehung von AGB, Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen werden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jürgens (nachfolgend Kanzlei) und ihren Auftraggebern (Mandanten), die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben.
  2. Der Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere solcher des Mandanten, in das Mandat wird ausdrücklich widersprochen. Alle Mandate (Aufträge) werden – soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart – der Kanzlei erteilt.
  3. Grundsätzlich erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Die Kanzlei behält sich jedoch die Ablehnung eines Mandats auch nach Unterzeichnung der Vollmacht vor. Die Ablehnung ist innerhalb einer Frist von einer Woche dem Mandanten mitzuteilen.
  4. Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten auch für eventuelle Folgemandate.
  5. Der Auftrag zwischen der Kanzlei und dem Mandanten kommt zustande, wenn die Kanzlei die Annahme des Mandats ausdrücklich bestätigt hat.
  6. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist die Kanzlei nur verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat.
  7. Die Korrespondenz mit einem Rechtsschutzversicherer stellt einen gesonderten Auftrag dar und ist grundsätzlich nicht mit dem Honorar in der Sache selbst abgegolten. Die Kanzlei wird jedoch eine einfache Deckungsanfrage sowie die Abrechnung mit dem Rechtsschutzversicherer ohne Berechnung übernehmen. Darüber hinausgehende Tätigkeiten erfolgen nur aufgrund eines besonderen, zu honorierenden Auftrages.

§ 2 Obliegenheiten der Mandanten

  1. Der Mandant hat die Kanzlei in der Regel schriftlich zu informieren. Soweit die Übergabe von Unterlagen erforderlich ist, sollen grundsätzlich nur Kopien übergeben werden. Die Anforderung von Originalen durch die Kanzlei kann auch mündlich geschehen.
  2. Der Mandant ist gehalten, sämtliche ihm übersandten Schriftstücke darauf zu überprüfen, ob die dort angegebenen Sachverhalte richtig und vollständig wiedergegeben sind, und bei Abweichungen die Kanzlei unverzüglich zu informieren.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nur telefonischer Mitteilung an einen nichtanwaltlichen Mitarbeiter der Kanzlei die rechtzeitige Weiterleitung an den bearbeitenden Rechtsanwalt nicht immer gewährleistet werden kann.
  4. Der Mandant verpflichtet sich, die Kanzlei unverzüglich über eigene Handlungen gegenüber Gerichten, Behörden, Dritten und/oder der Gegenseite zu informieren.
  5. Längere Abwesenheitszeiten, in denen der Mandant nicht erreichbar ist, sollten der Kanzlei mitgeteilt werden.

§ 3 Kommunikation und Verschwiegenheit

  1. Gibt der Mandant eine Telefax- oder E-Mail-Adresse an, darf die Kanzlei Informationen an den Mandanten über diese Kommunikationswege versenden.
  2. Bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse ist der Mandant damit einverstanden, dass die Kanzlei ihm Informationen unverschlüsselt übersendet, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich dieser Art der Übermittlung.
  3. Der Mandant wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vertraulichkeit bei E-Mails und Telefaxschreiben nicht gewährleistet ist.
  4. Die Kanzlei darf im Rahmen des Mandats die personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erheben, speichern und verarbeiten.

§ 4 Gebühren, Vorschuss

  1. Die Gebühren der Kanzlei berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wenn keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde. Eine Vergütungsvereinbarung bedarf der Textform (§ 3a RVG).
  2. Wird nach dem RVG abgerechnet, richtet sich die Abrechnung nach dem Gegenstandswert des Mandats.
  3. Die Kanzlei kann bereits bei Erteilung des Mandats für die voraussichtlichen Gebühren/Honorare und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern und die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von seiner Bezahlung abhängig machen.
  4. Bei Abrechnungen von Vergütungsvereinbarungen aufgrund vereinbarter Zeithonorare erhält der Mandant Aufzeichnungen über den Zeitaufwand, die ihm mit der Rechnung übersandt werden. Widerspricht der Mandant nicht unverzüglich, spätestens vierzehn Tage nach Zugang der Abrechnung über die geleisteten Zeiten dieser Abrechnung, gilt der in der Rechnung zugrunde gelegte Zeitaufwand als genehmigt. Der Mandant kann jederzeit Einsicht in die von der Kanzlei vorgenommenen Zeitaufzeichnungen verlangen. Es erfolgt eine minutengenaue Abrechnung der Leistungen.
  5. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass bei Obsiegen im Gerichtsverfahren die Gegenseite die Kosten nur auf der Basis des RVG erstatten muss.
  6. Die Kanzlei ist berechtigt, eingehende Erstattungsbeträge und sonstige Zahlungen, die bei ihr eingehen, mit offenen Gegenforderungen zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  7. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass es im arbeitsgerichtlichen Verfahren der 1. Instanz (auch außergerichtlich) keine Kostenerstattung durch den Gegner bezüglich der Anwaltskosten oder eigenen Parteikosten gibt, auch wenn der Mandant obsiegt.

§ 5 Haftungsbeschränkung, Verjährung

  1. Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich.
  2. Die Haftung der Kanzlei bzw. des im Einzelfall allein mandatierten Rechtsanwalts aus dem Mandatsverhältnis für fahrlässig verursachte Schäden wird auf 1.000.000,00 Euro beschränkt (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO). Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
  3. Sofern der Mandant es wünscht, kann auf seine Kosten eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung mittels einer schriftlichen Zusatzversicherung übernommen werden.
  4. Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Korrespondieren die Anwälte in einer anderen Sprache, wird die Haftung für Übersetzungsfehler ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung der beauftragten Anwälte oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  5. Etwaige Schadensersatzansprüche des Mandanten verjähren in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.

§ 6 Zahlung

  1. Die Verrechnung von Zahlungen des Mandanten erfolgt zunächst auf die für den Mandanten verauslagten Kosten, dann auf die Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung.
  2. Mehrere Mandanten haften gesamtschuldnerisch, soweit die Kanzlei für sie in derselben Angelegenheit tätig wurde.
  3. Eine Aufrechnung des Mandanten gegen Forderungen der Kanzlei ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Kündigung

  1. Der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit kündigen.
  2. Die Kanzlei kann ebenfalls kündigen, wobei die Kündigung nicht zur Unzeit erfolgen darf. Die Kündigung ist insbesondere zulässig, wenn sich der Mandant mit Vergütungszahlungen im Verzug befindet und die Kündigung angedroht wurde.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

§ 8 Aufbewahrung von Unterlagen

  1. Die Pflicht zur Aufbewahrung sämtlicher vom Mandanten überreichten Unterlagen endet fünf Jahre nach Beendigung des Mandats, wenn die Kanzlei die Unterlagen nicht vorher dem Mandanten schriftlich angeboten hat.
  2. Werden Unterlagen versandt, werden diese an die zuletzt mitgeteilte Adresse versandt. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, wenn er nicht vorher der Versendung schriftlich widersprochen und sich zu einer unverzüglichen Abholung bereit erklärt hat.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Leistungs- und Erfüllungsort ist Berlin, es sei denn, es wird vertraglich ein anderer Ort vereinbart.
  2. Berlin ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsvertrag zwischen Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und der Kanzlei. Für die anderen Mandanten (Privatpersonen) gelten die gesetzlichen Regelungen.
  3. Das Mandatsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

§ 10 Schriftform

Ergänzungen oder Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Mandatsbedingungen, auch bloße Abweichungen im Rahmen eines Mandats, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für etwaige Abänderungen dieser Schriftformklausel.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen unvollständig oder rechtsunwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer solchen Regelung soll dann eine angemessene zulässige Regelung gelten, die dem Vertragszweck und dem ursprünglichen Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.

5 Widerrufsbelehrunglesen

Diese Belehrung gilt, wenn Sie Verbraucher sind (§ 13 BGB) und den Anwaltsvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – etwa über diese Website, per E-Mail oder Telefon – oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwalt Dr. Sven Jürgens, Christoph-Kolumbus-Str. 16, 14089 Berlin, Telefon 030 890 696 790, E-Mail info@juergens.legal) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können den Widerruf auch über die Widerrufsfunktion auf unserer Website unter juergens.legal/widerruf erklären; Sie erhalten dann unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs per E-Mail.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Rechtsanwalt Dr. Sven Jürgens, Christoph-Kolumbus-Str. 16, 14089 Berlin, E-Mail info@juergens.legal.

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ____________
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________
  • Name des/der Verbraucher(s): ____________
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum: ____________
  • (*) Unzutreffendes streichen.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts – sofortiger Beginn der Tätigkeit

Sollen wir aufgrund des erteilten Auftrages vor Ablauf der Widerrufsfrist für Sie tätig werden – zum Beispiel, weil eine Frist läuft –, so bedarf es Ihres ausdrücklichen Verlangens. Anderenfalls muss der Ablauf der Widerrufsfrist abgewartet werden, bevor wir tätig werden; wenn Fristen zu beachten sind, kann Ihnen dadurch ein Rechtsnachteil entstehen. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

6 Datenschutzhinweise für Mandantenlesen

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist Rechtsanwalt Dr. Sven Jürgens, Christoph-Kolumbus-Str. 16, 14089 Berlin, Telefon 030 890 696 790, E-Mail info@juergens.legal.

Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art, Zweck und Verwendung

Wenn Sie uns mandatieren, erheben wir folgende Informationen: Name und Vorname; Geburtsdatum; Postanschrift; E-Mail-Adresse; Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk); Bankverbindung; Daten der Rechtsschutzversicherung; Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen des Mandats notwendig sind.

Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um Sie als unseren Mandanten identifizieren zu können; um Sie angemessen anwaltlich beraten und vertreten zu können; zur Korrespondenz mit Ihnen; zur Rechnungsstellung; zur Abwicklung von eventuell vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mandats und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mandatsvertrag erforderlich.

Die für die Mandatierung erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Rechtsanwälte (sechs Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde, § 50 BRAO) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO eingewilligt haben.

Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO für die Abwicklung des Mandatsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte), an Rechtsschutzversicherer sowie an Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht, gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO eine erteilte Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen; gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen; gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten Daten zu verlangen; gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten zu verlangen, soweit die Verarbeitung nicht zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen; gemäß Art. 20 DSGVO Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten; sowie gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, in der Regel bei der Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder unseres Kanzleisitzes (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit).

Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Dafür genügt eine E-Mail an info@juergens.legal.

Kommunikationswege

Welche Kommunikationswege wir mit Ihnen nutzen dürfen, legen Sie im Abschnitt „Erreichbarkeit" fest. E-Mails werden unverschlüsselt übermittelt; die Vertraulichkeit ist dabei nicht gewährleistet (§ 3 der Mandatsbedingungen).

7 Schweigepflichtentbindunglesen

Nur nötig, wenn es in Ihrer Sache um Gesundheit geht – etwa bei Berufsunfähigkeit, privater Krankenversicherung, Unfall oder Krankheit im Arbeitsverhältnis. Sonst lassen Sie diesen Abschnitt weg.

Hiermit entbinde ich freiwillig meine behandelnden Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe sowie Bedienstete von Krankenanstalten und Behörden, die an meiner Heilbehandlung beteiligt waren, von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, und zwar auch über meinen Tod hinaus.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven Jürgens, den beteiligten Versicherungsgesellschaften sowie den beteiligten Behörden und Gerichten alle erforderlichen Auskünfte erteilt werden, die im Zusammenhang mit der vorliegenden Angelegenheit, meinem Unfall, meiner Erkrankung oder meiner Heilbehandlung stehen.

Diese Erklärung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Nur nötig, wenn es in Ihrer Sache um Gesundheit geht – etwa bei Berufsunfähigkeit, privater Krankenversicherung, Unfall oder Krankheit im Arbeitsverhältnis. Sonst lassen Sie diesen Abschnitt weg.

6 Unterschrift

Datum

Unterschrift mit Finger oder Maus

Was mit dem Absenden passiert: Sie bieten mir den Abschluss eines Anwaltsvertrags an. Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert (RVG), sofern nichts anderes vereinbart wird – siehe Wertgebührenhinweis. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ich das Mandat per E-Mail annehme. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung mit Ihren Unterlagen. Als Verbraucher können Sie den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen, auch über juergens.legal/widerruf.

Ihre Angaben verwende ich nur für dieses Mandat. Hinweise zum Datenschutz.